UPDATE: Samstag, 05.06.2021
So, es GEHT WIEDER LOS mit dem Training und Spielbetrieb in Bottrop (ab Dienstag 08.06.2021). Andreas (Otto) Bortz hatte bereits über unsere WhatsApp Gruppe die Gruppeneinteilung für die einzelnen Hallentage bekannt gegeben. Vorher sollte jeder sich aber die aktuellen Regeln und Handlungsempfehlungen durchlesen, da diese zwingend notwendig sind, damit der Trainingsbetrieb gesichert ist.
Was sollten wir unbedingt beachten:
- Strenge Abstandsregel
- Strenge Hygiene
- Keine Missachtung der vorgegebenen und selbst auferlegten Regeln
- Ein langsames und vorsichtiges hochfahren der Trainingsaktivitäten
- Persönliche Entscheidungen respektieren
- Bewusstsein stärken, was wir machen und wie wir es machen
In welcher Inzidenzstufe wir uns in Bottrop befinden wird automatisch ermittelt und ist den einschlägigen Internetseiten zu entnehmen. Eine selbst vom Anwender ermittelte Inzidenzstufe findet hier keine Anwendung. Eine Information sowie die entsprechende Freigabe der jeweiligen Inzidenzstufe erteilt der BSBB.
- Inzidenzstufe 1: unter 35
- Inzidenzstufe 2: zwischen 35 und 50
- Inzidenzstufe 3: über 50 bis100
Eine Zuordnung in einer höheren Inzidenzstufe liegt vor, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Kalendertag.
Die Zuordnung einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Werktag.
In der Inzidenzstufe 3 sind die vorgegeben Maßnahmen für den Tischtennistrainingsbetrieb im Hallenbereich nicht einhaltbar und somit nicht erlaubt.
In der Inzidenzstufe 2, die ab dem 07.06.2021 bei uns gelten wird, wäre unter Einhaltung folgender Maßnahmen ein Trainingsbetrieb möglich:
- Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
- Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin am Training oder Wettkampf teilzunehmen.
- Bei Zutritt der Halle ist der vorgegebene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gegebenenfalls mittel Warteschlange.
- Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion werden wir beim Zutritt die Anwesenheit (Name, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit) dokumentieren.
- Teilnehmende Personen:
◦ müssen einen Negativtest (kleiner 48h) vorweisen.
◦ oder geimpft sein
◦ oder genesen sein
Kontakt und Abstand
- Zuschauer sind nicht zugelassen.
- Doppelspiel ist nicht zugelassen
- Auf Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet.
- Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
- Auf einen Seitenwechsel beim Training wird verzichtet.
- Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch.
- Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.
Hygiene
- Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände.
- Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu desinfizieren.
- Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
- Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß sollte ein eigenes Handtuch zu benutzen.
- Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Spieler*innen, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Hallenschuhe werden in der Halle oder anderen Innenräumen angezogen.
- Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.
UPDATE: Donnerstag, 26.02.2021
Laut Beschluss des WTTV wurde die Saison 2020/21 am 26. Februar 2021 annulliert. Alle ausgetragenen Spiele sind damit ungültig; es gibt infolgedessen keine Aufsteiger oder Absteiger. Alle Mannschaften behalten ihr Startrecht in ihrer jeweiligen Klasse auch für die kommende Saison.
UPDATE: Donnerstag, 29.10.2020
Neben dem Abbruch der Saision für dieses Jahr sind auch auf Grund der Lock-Down-Light Regelung bereits ab dem 30.10.2020 unsere Trainingsmöglichkeiten in den einzelnen Hallen ebenfalls beendet. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30.11.2020 und hoffen wir, dass wir im Dezember wieder an die Platte gehen können.
UPDATE: Sonntag, 25.10.2020
Beschlussfassung des Vorstands für Sport des WTTV
Der Vorstand für Sport des WTTV hat per Umlaufverfahren beschlossen, dass unter Anwendung der Vorschriften des Abschnitts M der WO ab sofort gilt:
- Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) wird bis zum 31.12.2020 unterbrochen.
- Spielberichte von Mannschaftskämpfen, die unmittelbar vor Veröffentlichung dieser Beschlussfassung stattgefunden haben, können bis zum 27.10.2020 in click-TT erfasst werden.
- Alle bisher nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe der Vorrunde werden gestrichen.
- Der Vorstand für Sport wird einen Antrag an das Ressort Wettspielordnung des DTTB stellen, damit die Ermittlung des RES-Vermerks im Dezember entfallen darf (ggf. unter Anwendung eines Antragsverfahrens, über welches die Vereine zu gegebener Zeit informiert werden).
- Die Unterbrechung des Spielbetriebes bis zum 31.12.2020 gilt uneingeschränkt auch für Turniere (Westdeutsche Meisterschaften, Ranglistenspiele, offene Turniere, andro WTTV-Cup) und Pokal-wettbewerbe (auch für die Pokalendrunde NRW-Liga am 3.1.2021).
- Die Saison 2020/21 wird ab Januar 2021 fortgesetzt. Hierfür werden nur die Begegnungen der bereits geplanten Rückrunde herangezogen, soweit sie in der Vorrunde nicht stattgefunden haben. Dadurch reduziert sich die Hauptrunde auf eine einfache Runde im Sinne von WO M 2 (Punkt 3). Die in click-TT veröffentlichten Ansetzungen der Begegnungen ab Januar 2021 bleiben bezüglich des Heimrechts unverändert (einschließlich genehmigter Heimrechttausche). Hinweise für Vereine und Spielleiter: Diese Vorgehensweise erzeugt ggf. ein Ungleichgewicht zwischenHeim- und Auswärtsspielen, welches über das normal unvermeidbare Maß hinausgeht (WO G 3.1). Dafür behalten die Vereine eine hohe Planungssicherheit, denn die auszutragenden Mannschaftskämpfe und deren Termine sind ja längst bekannt. Wir versuchen, die erforderlichen Änderungen in allen Spiel-plänen (auch auf Bezirks- und Kreisebene) automatisiert durchzuführen. Informationen dazu folgen.
- Sofern mit einem halbjährlichen Auf- und Abstieg geplant wurde, darf die Zusammenstellung der Gruppen für die Rückrunde auf der Grundlage des Tabellenstandes vom 28.10.2020 erfolgen.
- Die nächste Mannschaftsmeldung beginnt planmäßig am 16.12.2020. Diese Meldungen gelten dann für alle Mannschaftskämpfe ab Januar 2021.
- Nach Abschluss der Hauptrunde erfolgt die Tabellenwertung nach Maßgabe von WO M 3. Die jeweiligen Auf- und Abstiegsregelungen sind dann vollumfänglich umzusetzen.
Verbandsweit einheitliche Vorschriften für den geplanten Spielbetrieb ab Januar 2021 veröffentlicht der Vorstand für Sport des WTTV rechtzeitig vor den Weihnachtsferien.
Die Beschlussfassung erfolgte im Rahmen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Vorstands für Sport (hier besonders: Punkt IV Abs. 3 und 4), wurde dem Präsidium des WTTV zur Kenntnis-nahme übermittelt und genügt insoweit auch den Bestimmungen des § 54 der Satzung des WTTV.
gez. Lars Czichun, Vizepräsident SportWestdeutscher Tischtennis-Verband e.V.
UPDATE: Dienstag, 13.10.2020
Der WTTV führt ab 17.09.2020 folgende, verpflichtende Regelung ein (zusätzlich zur Corona-Schutzverordnung des Landes):
Außerhalb des eigenen Sporttreibens muss in jedem Fall ein Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Dies gilt auch für die Zuschauer während ihres Aufenthaltes in der Sporthalle. Sofern dies in den einzelnen Vereinshygiene-Plänen fehlt, gilt natürlich die Regelung des WTTV verbindlich für alle Vereine!
Für beide Sporthallen (Paulusschule und Konradschule) gilt, dass aus Platzgründen generell keine Zuschauer zugelassen sind. Das Umziehen und das Duschen, ist unter den bestehenden Abstandsregeln möglich. Mund- und Nasenschutz gilt für den gesamten Hallenbereich und das Eintragen in den ausgelegten Listen, zur evtl. Nachverfolgung, ist verpflichtend. Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt und sollte benutzt werden!
UPDATE: Mittwoch, 10.08.2020
Hall zusammen,
Mit dem Ende der Schulferien greifen neue Lockerungen, welche den Trainings- und Wettkampfbetrieb betreffen. Vor dem Hintergrund aktuell wieder steigender Infektionszahlen geht damit eine immenseVerantwortung für die Vereine/Nutzer der Bottroper Sportstätten einher.
Richtlinien
Für den Sportbetrieb gelten weiterhin die verbindlichen Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie die Richtlinien des BSBB ( Bottroper Sport- und Bäderbetrieb ):
Allgemein:
Der Corona-Beauftragte (Andreas Bortz) ist maßgeblich verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinien. (Ich werde die verbliebenden Richtlinien konsequent umsetzen!!!! )
Personenzahl und Mindestabstand:
- Bei kontaktfreien Sport in Gruppen mit mehr als 30 Personen gilt, dass ständig der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird.
Dokumentation:
- Die Dokumentation, d.h. die namentliche Erfassung der Teilnehmer an den sportlichen Aktivitäten sowie der Zuschauer, ist zwingend erforderlich.
Hygiene- und Infektionsschutz:
- Es ist eine gute Durchlüftung der Sporthallen sicherzustellen ( Fenster und Türen auf ).
- Beim Betreten der Sporthalle muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Diese kann beim Betreten der Sporträume abgelegt werden.
- Die Desinfektionsmöglichkeiten sind zu nutzen, insbesondere vor dem Training.
- Die Sportstätte muss mit Ablauf der Trainingszeit verlassen sein, um Begegnungen mit anderen Nutzern zu vermeiden.
- Stark frequentierte Bereiche ( Türklinken, Sportgeräte sind durch die Nutzer zu desinfizieren/reinigen.
Duschen und Umkleiden
- Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist wieder möglich.
- Es sind Maßnahmen zur Wahrung des Mindestabstandes ( 1,5 Meter ) zu ergreifen ( z.B. Personenbegrenzung, Nutzung von jeder zweiten Dusche ).
Wettkämpfe und Spielbetrieb:
Dazu schreibe ich gesondert. Es folgen noch Richtlinien/ Empfehlungen vom WTTV.
Trainingsgruppen TSSV Bottrop
Die bisherigen Trainingsgruppen bleiben mindestens bis zum Saisonbeginn im Kern bestehen, damit das Schutzziel gewahrt bleibt. In Abhängigkeit von der Hallengröße wird eine maximale Teilnehmerzahl, wie folgt, festgelegt, die nicht überschritten werden darf.
Janus-Korzcak Halle: 36
Paulschule: 24
Konradschule: 16
Das heißt, zu den bestehenden Gruppen können jeweils x Spieler dazu kommen. Diese Spieler haben sich jeweils trainingstäglich vorab bei mir anzumelden. Nur so habe ich einen Überblick und kann die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich übernehmen.
In der Regel wird es schon funktionieren, mit dem einen oder anderen zusätzlichen Trainingstag! Aber vorher anmelden!!!!
L.G. Andreas Otto
UPDATE: Mittwoch, 12.05.2020
Das Training kann Anfang Juni wieder aufgenommen werden. Die strengen Auflagen durch den DOSB, LSB und der Stadt Bottrop werden zur Zeit in einem Konzept eingearbeitet. Das Konzept wird durch die Fachschaft Tischtennis erstellt und ist dann für alle TT – Vereine verbindlich anzuwenden. Eines ist jetzt schon klar: “Training wie vor Corona wird es in den nächsten Monaten nicht geben“. Damit ich als Coronabeauftragter der Fachschaft und mit Kai Lüdiger ( Jugend ) zusammen für den TSSV, das Training ab Juni planen können, stellen wir folgende Fragen:
Für die Erwachsenen stehen folgende Trainingsmöglichkeiten zur Verfügung
-Montag Gr.1 von 18.00 Uhr bis 19.45Uhr und Gr.2 von 20.00 Uhr bis 21.45 Uhr
-Dienstag Gr.1 von 18.15 Uhr bis 20.00 Uhr und Gr.2 von 20.15 bis 22.00 Uhr
-Mittwoch Gr.1 von 19.00 Uhr bis 20.15 Uhr und Gr. 2 von 20.30 bis 22.00 Uhr
-Donnerstag von 19.15 bis 21.45 Uhr
-Freitag Gruppe1 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Gruppe 2 von 19.15 bis 21.45 Uhr
Die Gruppenstärken variieren und sind abhängig von der Hallenkapazität. Montags könnten zwischen 14 und 18 Teilnehmer pro Gruppe trainieren, Dienstag und Donnerstag jeweils max. 8 Teilnehmer je Gruppe, Mittwoch und Freitag max. 12 Teilnehmer je Gruppe. Details werden noch durch das Konzept geregelt. Hier jedoch schon mal einige Infos/Regeln, die auf jeden Fall zu beachten sind. Die Gruppen, einmal gebildet, dürfen dann für längere Zeit nicht mehr verändert werden. Es gibt also keinen Trainingsgruppentausch. Zum Zeitpunkt des Trainings dürfen nur die Teilnehmer der Gruppe in der Halle sein, die auch durch die Gruppe angemeldet sind. Die Beauftragten und die Ordnungsbehörden der Stadt werden Kontrollen durchführen.
Das Ganze verlangt uns viel ab, an Disziplin und Selbstkontrolle. Jedoch können wir nur so dazu beitragen mögliche Infektionen beim TSSV nicht aufkommen zu lassen und recht bald wieder die Normalität im Tischtennis zu erleben.
UPDATE: Mittwoch, 01.04.2020
Saison 2019/20 ist abgebrochen, Abschlusstabelle ist die von Mitte März
UPDATE: Sonntag, 15.03.2020
In ganz NRW müssen wegen des Coronavirus fast alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote eingestellt werden. Das hat das Landeskabinett beschlossen. Ab morgen (Montag) dürfen nach Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Beispiel keine Bars, Clubs, Diskos, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen bei uns mehr öffnen, auch keine Bordelle.
Ab Dienstag müssen die Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder sowie alle Saunen dicht machen. Außerdem können wir dann keine Angebote mehr von Volkshochschulen, Musikschulen, Sportvereinen und anderen Sport-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen nutzen. Der Zutritt zu Möbelhäusern und Einkaufszentren, wie dem Centro, ist nur unter strengen Auflagen erlaubt. Auch damit sich dort keine größeren Schülergruppen aufhalten.
Zur Zeit sieht es so aus, dass der Spielbetrieb zunächst bis zum 17.04.2020 nicht stattfindet – da wir alle keine Hellseher sind, können wir leider auch nicht sagen, was genau nach dem 17.04.2020 geschehen wird und ob überhaupt darüber nachgedacht werden kann, so kurzfristig wieder einen geregelten Spielbetrieb aufnehmen zu können. Virus-Experten spielen unterschiedliche Szenarien durch, in denen eine Ansteckungsgefahr in 6-8 Wochen noch lange nicht ausgestanden ist – und sogar noch größer sein könnte. Deswegen ist eher davon auszugehen, dass auch nach dem 17. April kein regulärer Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann und die Saison vorzeitig als beendet gilt (das ist lediglich aber zum jetzigen Kenntnisstand eine Vermutung).
Ob und wie unser Trainingsbetrieb vom TSSV Bottrop zur Zeit durchgeführt werden kann, wird hoffentlich bald geklärt sein und hier dann veröffentlicht. Dennoch bitte im Hinterkopf behalten, dass u.a. das Aussetzen von Meisterschaftsspielen einen tieferen Sinn verfolgt und diese nicht durch einen Trainingsbetrieb ad absurdum geführt werden sollte.
13.3.2020 – 22.00 Uhr (Rundschreiben von Werner Almesberger)
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
kaum ist das „Spielverbot“ in Kraft, stehen diejenigen auf der Matte, die angesichts eines drohenden Totalausfalls der restlichen Spiele (inkl. der Entscheidungsspiele) wissen wollen, wie nun weiter verfahren wird. (Durchaus verständlich, aber etwas arg verfrüht …)
Selbstverständlich gibt es derzeit im WTTV noch keinen Beschluss, welcher Tabellenstand als Grundlage für den Auf- und Abstieg herangezogen wird. Wir warten erst mal ab, wie sich der DTTB und die anderen Verbände positionieren. Vielleicht ergibt sich daraus eine einheitliche Vorgehensweise. Gottlob stehen wir an dieser Stelle (noch) nicht unter Zeitdruck.
Aber unabhängig davon, welcher Tabellenstand es dann letztendlich sein: Er wird einheitlich im Verband verwendet. Alleingänge von Bezirken und Kreisen scheiden kategorisch aus.
Die Bezirke und Kreise haben nach der verbindlichen Vorgabe der „Wertungstabelle“ noch einige Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage der Auf- und Abstiegsregelung und der örtlichen Regelungen (Spielordnungen usw.). Mögliche Stellschrauben sind z. B. Anzahl der Gruppen und deren Sollstärke.
Ich halte Sie über den Fortgang der Dinge auf dem Laufenden, rechne aber bis zum Monatsende eher nicht mit einer Entscheidung.
Viele Grüße
Werner Almesberger
13.3.2020 – 10.10 Uhr
Hierdurch teilen wir Ihnen mit, dass das Präsidium des WTTV beschlossen hat, den Spielbetrieb im WTTV (auch in den Bezirken und Kreisen) mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen. Die spielfreie Zeit geht vorerst bis zum 17. April 2020. Über das weitere Vorgehen werden wir Sie zu gegebener Zeit – eventuell sehr kurzfristig vor Ablauf des genannten Datums – informieren.